Der Cyber-Resiliance-Act – es wird ernst!
2026 treten die ersten zentralen Vorschriften aus dem CRA in Kraft – wir informieren.
2026 treten die ersten zentralen Vorschriften aus dem CRA in Kraft – wir informieren.
Wir hatten ja bereits zu einem früheren Zeitpunkt über den diesen 2024 verabschiedeten Rechtsakt der EU berichtet, doch erst im Laufe des Jahres 2026 werden die ersten nach außen sichtbaren Verpflichtungen für die Hersteller von digitalen Produkten sichtbar.
Daher widmen wir uns dem Thema nochmals und informieren Sie über die bevorstehenden Pflichten, die aus dieser Verordnung den Herstellern erwachsen und geben nochmals einen Überblick über den CRA.
Der Cyber Resilience Act (CRA) ist der weltweit erste umfassende Rechtsrahmen, der verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für Hardware- und Softwareprodukte vorschreibt, die auf den EU-Markt gebracht werden. Er markiert einen Paradigmenwechsel von der freiwilligen Zertifizierung hin zu verpflichtenden Standards.
Das primäre Ziel des CRA ist es, die Sicherheit der digitalen Lieferkette zu gewährleisten. Dies wird durch zwei Hauptpfeiler und entsprechende Transparenzanforderungen für die Konsumenten & Anwender erreicht:
Der CRA gilt für “Produkte mit digitalen Elementen” (PDEs). Dies ist sehr weit gefasst und umfasst:
Ausnahmen: Ausgenommen sind Dienstleistungen (SaaS, sofern nicht Teil eines Produkts), sowie Produkte, die bereits durch spezifische Sektor-Regulierungen abgedeckt sind (z. B. Medizinprodukte, Zivilluftfahrt, Fahrzeuge), es sei denn, der CRA deckt Aspekte ab, die dort fehlen.
Gültig ist der Rechtsakt seit 11.12.2024 – basierend auf dem darin enthaltenen Zeitplan endet eine wichtige Übergangsfrist nach 21 Monaten. Das bedeutet, dass der September 2026, den ersten scharfen “Meilenstein” der Compliance markiert.
Während die technische Produkt-Compliance (CE-Kennzeichnung) erst später voll greift, werden Meldepflichten bereits 2026 verbindlich.
Hersteller sind verpflichtet, der ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und gegebenenfalls den nationalen CSIRTs Sicherheitslücken zu melden.
Neben Schwachstellen müssen auch Sicherheitsvorfälle gemeldet werden, die Auswirkungen auf die Sicherheit des Produkts haben.
Auch wenn das Produkt selbst 2026 noch keine neue CE-Kennzeichnung tragen muss, müssen Hersteller intern folgende Strukturen fertiggestellt haben:
Das Jahr 2027 ist das entscheidende Jahr für den Marktzugang. Nach der allgemeinen Übergangsfrist von 36 Monaten (11.12.2027) tritt der CRA vollumfänglich in Kraft.
Ab diesem Zeitpunkt darf kein Produkt ohne CRA-Konformität mehr in der EU verkauft werden.
Ab 11.12.2027 müssen alle neuen Produkte das CE-Kennzeichen tragen, das nun auch Cybersicherheit attestiert.
Hersteller müssen eine detaillierte Liste aller Softwarekomponenten (inkl. Open-Source-Bibliotheken) vorhalten.
Ab Ende 2027 gilt die Pflicht, Sicherheitsupdates für den Support-Zeitraum bereitzustellen.
Ab Ende 2027 werden die nationalen Marktüberwachungsbehörden aktiv:
2027 wird das Jahr der “Marktbereinigung”. Es ist zu erwarten, dass viele Legacy-Produkte, die nicht wirtschaftlich auf den CRA-Standard gehoben werden können, vom Markt genommen werden (End-of-Life). Gleichzeitig wird es zu Engpässen bei Zertifizierungsstellen (Notified Bodies) kommen, weshalb Unternehmen dringend geraten wird, den Zertifizierungsprozess bereits so früh wie möglich zu beginnen.
Der CRA ist kein “Papiertiger”. Die Trennung der Fristen (Meldepflichten in 2026, volle Produkt-Compliance in 2027) ist eine regulatorische Falle für unvorbereitete Unternehmen. Wer erst 2027 beginnt, kann bereits 2026 durch fehlende Meldungen auffallen.
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