Gesetzliche Informationspflichten

Gesetzliche Informationspflichten des Versicherungsvermittlers gem. § 5 der Standesregeln für Versicherungsvermittlung:

Der Vermittler ist Versicherungsvermittler im Sinne des § 1 Abs. 5 Standesregeln für Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten.

Der Vermittler bietet dem Kunden eine Beratung im Sine der Abgabe einer persönlichen Empfehlung hinsichtlich eines oder mehrerer Versicherungsverträge an.

Beschwerdestelle für Versicherungsvermittler gemäß § 365 z1 GewO ist das BMWFW, Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Abt- I/7, Stubenring 1, 1010 Wien, www.bmbwf.gv.at (außergerichtliche Streitbeilegung).

Eine Eintragung besteht im Gewerbeinformationssystem AUSTRIA mit der GISA-Zahl 21161360. Überprüfbar für den Kunden ist das im Internet über:
https://www.gisa.gv.at/versicherungsvermittlerregister

Der Vermittler vertritt den Kunden im Rahmen des vom Kunden erteilten Vertretungsauftrages und handelt nicht für Rechnung oder im Namen von Versicherungsunternehmen.

Der Vermittler ist weder an einem Versicherungsunternehmen beteiligt, noch besteht eine Beteiligung eines Versicherungsunternehmens am Vermittler.

Der Vermittler erteilt seinen Rat auf Basis einer ausgewogenen Marktuntersuchung einer hinreichenden Zahl von Produkten aller in Österreich niedergelassenen Versicherungsunternehmen – im Rahmen eines mit dem Kunden vereinbarten Maklervertrages.

Es besteht die Berechtigung zum Empfang von Prämien für Versicherungsunternehmen.

Die Vergütung erfolgt auf Basis der in der Versicherungsprämie enthaltenen Provision, die vom Versicherer an uns als Vermittler bezahlt wird.

Hinweis auf § 27 Abs 1. MaklerG:

Der Versicherungsmakler hat trotz Tätigkeit für beide Parteien des Versicherungsvertrags überwiegend die Interessen des Versicherungskunden zu wahren.