Liebe Partnermakler,
der Tarif Cyber-Produktionsunternehmen 2022 hat im INFINCO-Calculator ein Update erhalten.
Die Neuerungen möchten wir Ihnen vorstellen:
1. Anhebung Entschädigungsgrenzen
Nachdem im Vorjahr die Entschädigungsgrenzen für manche Leistungen teilweise empfindlich herabgesetzt wurden, konnten wir erreichen, dass zwei Entschädigungsgrenzen wieder angehoben werden können.
Für einen Baustein konnte sogar die Erhöhung ohne Prämienzuschlag erreicht werden, wenn der Baustein in der Deckung ausgewählt wird.
Anhebung Entschädigungsgrenze – Betriebsunterbrechung Systemausfall und technische Probleme (optionaler Baustein):
Die Standardentschädigungsgrenze für diesen Baustein liegt bei 20% der Versicherungssumme maximiert mit EUR 500.000 – durch unsere Vereinbarung kann diese Entschädigungsgrenze prämienpflichtig auf 50% der Versicherungssumme maximiert mit EUR 1.000.000 angehoben werden.
Anhebung Entschädigungsgrenze – Betriebsunterbrechung Ausfall externer IT-Dienstleister (optionaler Baustein):
Die Standardentschädigungsgrenze für diesen Baustein liegt bei 20% der Versicherungssumme maximiert mit EUR 500.000 – durch unsere Vereinbarung kann diese Entschädigungsgrenze prämienpflichtig auf 50% der Versicherungssumme maximiert mit EUR 1.000.000 angehoben werden.
Bei den obigen Bausteinen ist es natürlich möglich, auch die alten Entschädigungsgrenzen in der Berechnung beizubehalten.
Anhebung Entschädigungsgrenze – Cyber-Diebstahl & Telefon-Hacking (optionaler Baustein):
Im Rahmen unseres Konzeptes wird die Standardentschädigungsgrenze für diesen Baustein von 20% der Versicherungssumme maximiert mit EUR 500.000 prämienfrei auf 50% der Versicherungssumme maximiert mit EUR 1.000.000 – Voraussetzung ist natürlich, dass der Versicherungsbaustein ausgewählt wurde.
Untenstehend sehen Sie, wie man die geringeren Entschädigungsgrenzen im Berechnungsschritt auswählen kann – wir haben, wenn der Baustein ausgewählt wurde, die höheren Entschädigungsgrenzen als Standardwert definiert – durch das Dropdown-Feld kann man bei den Bausteinen A.1 und A.2 die Höhe der Entschädigungsgrenze auswählen.
2. Verbesserungen Wording
Im Wording wurden zahlreiche Verbesserungen vorgenommen, welche unter anderem umfassen:
- Weitergehende Selbstbestimmungsrechte der Versicherungsnehmer im Schadensfall
- Berücksichtigung von Ertragsausfallschäden 120 Tage (statt 90 Tage) nach Beendigung der Informationssicherheitsverletzung
- Kosten des Rechtschutzes im Haftpflichtfall werden nicht auf die Versicherungssumme angerechnet
- Strafbare Handlungen von mitversicherten Personen werden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz eingewendet
- Beweislastumkehr: Falls sich der Versicherungsfall nicht eindeutig feststellen lässt, obliegt es dem Versicherer zu beweisen, dass kein Versicherungsfall eingetreten ist. Dies erfordert die vorherige Abstimmung hinsichtlich des Dienstleisters mit dem Versicherer und die Einhaltung der Mitwirkungsobliegenheiten im Schadensfall.
Das vollständige Wording inklusive unserer Sondervereinbarung, wo Sie alles im Detail nachlesen können, erhalten Sie im Calculator zu jedem Berechnungsvorgang bzw. hier zum Download:
Infinco Wording – CyberEdge online 2019 06.2021
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