Kaum sind die ursprünglichen Anforderungen der NIS-2-Richtlinie in den Köpfen der Entscheidungsträger verankert und die Unternehmen in der Umsetzung, legt Brüssel bereits mit einem neuen Paket nach. Diese vorgeschlagenen Änderungen könnten die Spielregeln für viele Betriebe fundamental neu definieren. Für Sie und Ihre Klienten ist es entscheidend, diese Entwicklungen nicht nur zu kennen, sondern auch zu verstehen, was sie für die Praxis bedeuten.
Die geplanten NIS-2-Anpassungen: Was steht zur Debatte?
Die EU-Kommission hat erkannt, dass die erste Version der Richtlinie erhebliche Rechtsunsicherheiten aufwirft. Die neuen Vorschläge zielen darauf ab, diese zu entschärfen, schaffen aber gleichzeitig eine neue Phase der Ungewissheit. Die zentralen Punkte, die wir für Sie im Auge behalten:
- Entlastung für den Mittelstand: Eine neue Kategorie der „kleinen Midcap-Unternehmen“ (bis 750 Mitarbeiter) soll eingeführt werden. Diese könnten von „wesentlichen“ zu „wichtigen“ Einrichtungen herabgestuft werden, was eine spürbare Reduzierung des Verwaltungs- und Compliance-Aufwands bedeuten würde.
- Klare Grenzen für Energieerzeuger: Die unklare Regelung für Stromerzeuger soll durch eine harte Grenze von 1 MW Erzeugungsleistung ersetzt werden. Dies schafft endlich Klarheit für Betreiber kleinerer Anlagen, etwa im Bereich Photovoltaik.
- Präzisierung für die Chemieindustrie: Die Regulierung soll sich künftig nur noch auf Hersteller und Händler von Stoffen konzentrieren, die unter die REACH-Verordnung fallen.
- Neue Kategorie „Dual-Use-Infrastruktur“: Zivil und militärisch genutzte Infrastruktur soll erfasst werden – allerdings müssen die Mitgliedstaaten erst definieren, was genau darunterfällt.
Die Österreich-Perspektive: Ein Stichtag bei unklaren Regeln
Noch ist es nur ein Vorschlag – aber für unsere österreichischen Unternehmen ist die Situation besonders brisant. Der Stichtag für die Umsetzung von NIS-2 ist der 1. Oktober 2026. Doch die entscheidende Frage lautet: Bis wann werden die nun vorgeschlagenen Änderungen in europäisches Recht gegossen und wann erfolgt dann die Umsetzung in nationales Recht?
Bereiten sich Unternehmen dann monatelang auf Basis von Regeln vor, die dann möglicherweise gar nicht mehr in dieser Form zur Anwendung kommen? Diese Ungewissheit ist mehr als nur ein administratives Problem – sie ist ein strategisches Risiko. Sie bindet Ressourcen, erschwert die Budgetplanung und kann zu Fehlinvestitionen in Sicherheitsmaßnahmen führen.
Faktum ist jedoch, dass, solange es kein nationales Umsetzungsgesetz gibt, auch etwaige Erleichterungen nicht greifen würden, man also noch an die jetzt festgelegten Spielregeln gebunden ist.
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Genau hier liegt der Wert unserer Partnerschaft. Als Ihr spezialisierter Makler für Cyber-Risiken sehen wir es als unsere Kernaufgabe, auch diesen regulatorischen Nebel für Sie zu lichten.
- Wir analysieren die Entwicklungen auf EU- und nationaler Ebene kontinuierlich.
- Wir übersetzen komplexe Gesetzesvorschläge in klare, handlungsorientierte Empfehlungen.
- Wir stellen sicher, dass der Versicherungsschutz Ihrer Klienten nicht nur auf aktuelle Bedrohungen, sondern auch auf zukünftige Compliance-Anforderungen zugeschnitten ist.
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