FLAT TAX SECURE
Haftpflichtversicherung für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Jede Berufsgruppe hat ihre spezifischen Anforderungen – und spezifischen Risiken. Deshalb haben wir von INFINCO mit FLAT TAX SECURE© einen zeitgemäßen, integralen Versicherungsschutz exklusiv für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entwickelt. Denn tatsächlich ist bislang kaum ein Haftpflichtkonzept auf Ihre Bedürfnisse ausgelegt: So fehlen etwa Deckungselemente aus der grenzüberschreitenden Tätigkeit von Kanzleien bislang ebenso wie aus der Verwendung elektronischer Datenverarbeitung.
Besuchen Sie auch unsere individualisierte Landingpage für Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, auf der Sie tiefgreifende Informationen finden:
http://www.infinco.com/steuerberater/
Gut beraten. Besser versichert. INFINCO.
Produkthighlights
- Kein Selbstbehalt im Schadensfall
- Abwehrschutz beim Vorwurf von Vorsatz/ wissentliche Pflichtverletzung
- Volle Ausschöpfung der Höherversicherung (Excedentenversicherung) – Versicherungssumme auf EUR 250.000 geglättet
- Niedrige Einstiegsprämien für Berufseinsteiger
- Zeitlich unbegrenzte Nachmeldefrist
- Problemloser Wechsel des Versicherers
- Absicherung grenzüberschreitender Tätigkeiten
- Mitversicherung von Schäden aus der Verwendung elektronischer Datenverarbeitung
- Umfangreiche Anderkontendeckung
Versicherungsumfang
Umfangreiche Abdeckung der Risiken als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer wie
- Beratung und Hilfeleistung im Abgabenrecht und der Rechnungslegung
- Geschäftsbuchhaltung einschließlich der Lohnverrechnung und Kalkulation
- Erstattung von Sachverständigengutachten im Rechnungswesen und Beratung betreffend Einrichtung und
- Organisation des internen Kontrollsystems (IKS)
- Sanierungsberatung, insbesondere Sanierungsgutachten
- Übernahme von Treuhandaufgaben und die Verwaltung von Vermögensschaften
- Die Erstellung von Dienstverträgen für Klienten
- Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter
- Optionaler Einschluss einer Eigenschadenversicherung: Reputationsschäden, Dokumentenverlust, Fake News um nur einige zu nennen.
- Mitversicherung der Betriebshaftpflichtversicherung