Mehrere Versicherer kündigten bereits an, dass in den Ländern Russland, Belarus und der Ukraine kein Neugeschäft mehr gezeichnet wird und Bestandsverträge nicht mehr verlängert werden. Dies hat Auswirkung auf viele österreichische Unternehmungen die mit eigenen Entities vor Ort tätig sind.
Natürlich bezieht sich dieses Problem auf fast alle Versicherungssparten und nicht nur auf Financial Lines. Besonders von der Problematik betroffen sind deshalb Kreditversicherer, welche auch politische Risiken abdecken und so Forderungen vor Unruhen, Krieg oder Sperren durch Devisentransfers versichern.
Auf der Kundenseite sind vor allem Unternehmen betroffen, welche Tochterunternehmungen oder Joint Ventures in den Staaten Russland, Belarus oder in der Ukraine unterhalten. Während betroffene Unternehmen und Kunden von den EU/EWR-Sanktionen und Embargos betroffen sein werden, sind Unternehmen in der Ukraine wohl davon betroffen, dass beispielsweise ein D&O-Versicherer einen Vertrag nicht mehr verlängern oder neu zeichnen wird, wenn die Versicherungsnehmerin ein ukrainisches Tochterunternehmen hält. Es ist wohl realistisch, dass wir in D&O-Renewals auch im Bereich der mittelgroßen Unternehmen öfter wieder Ausschlüsse für Krieg sehen werden.
Für in Russland gelegene Risiken musste bereits in der Vergangenheit eine lokale Deckung in Russland abgeschlossen werden, weil es sich bei Russland um ein sogenanntes „non admitted country“ handelt. Währenddessen konnte eine österreichische Versicherungsnehmerin ihre ukrainische Tochter über eine Financial Interest Cover mitversichern. Trat beispielsweise ein D&O-Schaden in einem ukrainischen Tochterunternehmen ein, so wurde, um es kurz zu fassen, die österreichische Mutter entschädigt und zwar in der Höhe, in welcher die Mutter ihre Tochter durch den entstandenen Schaden in der Bilanz abwerten musste.
Fazit:
Die beschlossenen EU-Sanktionen und Embargos umfassen nicht nur die geografische Belegenheit des Risikos, also den Sitz von Gesellschaften, sondern sie beziehen sich auch auf eine schon recht große Gruppe von natürlichen Personen. Deshalb sollten die Vermittler, welche im internationalen Kontext agieren, auch die Organe von Gesellschaften vermehrt in den Fokus ihrer Risikoprüfung rücken. Selbstverständlich gilt dies auch für die Versicherer.
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