30. Oktober 2026 News

Wenn der Hackerangriff zum Haftungsfall der Geschäftsführung wird

Ein Cyberangriff ist längst kein reines IT-Ereignis mehr: Seit 1. Oktober 2026 ist er in tausenden österreichischen Unternehmen auch eine Frage der persönlichen Haftung der Geschäftsleitung. Damit greifen drei Sparten ineinander, die in der Praxis meist getrennt platziert werden: Cyber, Vertrauensschaden (Crime) und D&O.